Konsequenz aus Anpassungskurs in Richtung „Antifa“: Sascha Jung erklärt in einem Brief an den SPD-Vorsitzenden Kurt Beck nach 17 Jahren seinen Austritt aus der SPD:

In einem persönlichen Brief an den SPD-Vorsitzenden Kurt Beck hat der Münchner Burschenschafter Sascha Jung am 21.07.2007 nach sechzehnjähriger Mitgliedschaft seinen Austritt aus der SPD erklärt.

Jung war 1990 in die Partei eingetreten und zeitweise Chef der Jusos in Leipzig sowie deren stellvertretender Landesvorsitzender in Sachsen.

Erst im Juni hatte Jung vor dem Landgericht Berlin mit einer Klage gegen seine Partei obsiegt, die ihn im vergangenen Jahr aufgrund eines Unvereinbarkeitsbeschlusses aus ihrer Mitgliederliste gestrichen hatte, weil er sich weigerte aus der Münchner Burschenschaft Danubia auszutreten. Das Gericht attestierte der SPD im Fall Jung gegen die Vorschriften der Verfassung und des Parteiengesetzes verstoßen zu haben, weil sie sich weigerte in einem ordentlichen Schiedsverfahren rechtsstaatliche Grundsätze einzuhalten. Hierzu sei die Partei ihren Mitgliedern gegenüber aber verpflichtet, urteilte das Gericht gegen die SPD-Führung, die an ihrer rechtswidrigen Praxis bis zum Schluß festhalten wollte. Mit der Gerichtsentscheidung ist der generelle Unvereinbarkeitsbeschluß zwischen SPD und Studentenverbindungen praktisch gekippt.

In einer scharfen Abrechnung wirft Jung seinem Ex-Parteivorsitzenden Kurt Beck vor, gegenüber linksextremistischen Juso-Kadern im Parteivorstand kapituliert zu haben. Diese diffamierten patriotische Sozialdemokraten und Widerstandskämpfer wie Kurt Schumacher als „Wegbereiter des Faschismus“ und forderten ohne prominenten Widerspruch, die patriotischen Traditionen in der SPD zu bekämpfen.

Jung schließt sich der Kritik des SPD-Urgesteins Friedhelm Fahrtmann an, der seiner Partei in einem Interview mit der Wochenzeitung Junge Freiheit attestiert hatte:
"Wenn heute Funktionäre in der Führungspositionen gelangen, die das Dogma der Unvereinbarkeit vertreten und damit Gesinnungsschnüffelei und Blockwartdenken fördern, zeigt dies, daß diese Funktionäre vom Kernanliegen der Sozialdemokratie nichts verstanden haben.“

Mit Blick auf die gesetzwidrige Praxis seiner Ex-Genossen, unbequeme Mitglieder ohne jede Anhörung auszuschließen, schreibt Jung weiter:
„Wer nicht erkennt, daß Demokratie und Rechtsstaatlichkeit von jedem Demokraten verlangen, daß sich die politischen Akteure im Kampf gegen tatsächliche oder vermeintliche Gegner in der Wahl ihrer Mittel selbst zu beschränken und an demokratische Spielregeln zu halten haben, hat das Wesen unseres Rechtsstaates nicht verstanden. Er ist allenfalls als Zwangsdemokrat zu bezeichnen, der unsere demokratischen Regeln nur deshalb einhält, weil Gerichte ihn dazu zwingen.“

Jung betont, daß er zahlreichen einfachen Mitgliedern speziell in den Ortsvereinen verbunden bleibe, auf die seine Beschreibung nicht zuträfe. Führende Vertreter seiner Partei in Berlin und München charakterisiere ihr Umgang mit Minderheiten jedoch mehr, als sonntägliche Lippenbekenntnisse zu Demokratie und Rechtsstaat.