„An einer unkritischen Beamtenschaft können Staat und Gesellschaft kein Interesse haben.“
Ermittlungen von (Staatsschutz-)Behörden „vergiften andererseits die politische Atmosphäre, irritieren nicht nur die Betroffenen in ihrem Vertrauen in die Demokratie, diskreditieren den freiheitlichen Staat, stehen außer Verhältnis zum ‚Ertrag’ und bilden insofern eine Gefahr, als ihre Speicherung allzuleicht mißbraucht werden kann.“
Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 22.05.1975