„Die Tatsache, daß Rechtsextremisten zu Vorträgen eingeladen werden, mag solchen Akteuren als große Chance erscheinen, ihre Ideen einem interessierten Publikum vorzutragen. Sie läßt aber nicht zwangsläufig darauf schließen, daß die einladende Burschenschaft als rechtsextremistisch einzustufen ist - zumal wenn von ihr selbst keine entsprechenden Aktivitäten ausgehen.“

„Darüber hinaus gilt natürlich das Prinzip der Verhältnismäßigkeit: Sind beispielsweise nur zwei Personen in einer Aktivitas politisch im Sinne einer rechtsextremistischen Betätigung aktiv, kann man nicht die gesamte Burschenschaft mit Dutzenden oder Hunderten ‚Alter Herren’ zum Beobachtungsobjekt machen. Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit wäre außerdem problematisch, bei einer ganz kleinen Aktivitas von vielleicht fünf Personen, von denen sich nur zwei entsprechend betätigen, auch nur die Aktivitas zum Beobachtungsobjekt zu machen.“

Hans Peter Lüngen, Verfassungsschutz NRW
in Gessenharter/Pfeifer: Die Neue Rechte - Eine Gefahr für die Demokratie?, S. 139, 142