16.02.2005 BayernSPD fordert aufgrund einer SZ-Anfrage vom Parteivorstand die Fassung eines Unvereinbarkeitsbeschlusses. BayernSPD-Chef Franz Maget: „Dann hätten wir ihn [Jung] schnell los.“

Der Parteivorstand lehnt dies ab: Wegen eines einzigen Falles „machen wir doch keinen Unvereinbarkeitsbeschluß, das ist ein klarer Fall für ein Ordnungsverfahren.“

16.09.2005 Der SPD-Parteitag in Karlsruhe fordert auf Initiative einer Antifa-Gruppe vom Parteivorstand, die Mitgliedschaft in studentischen Verbindungen, wie Burschenschaften, Corps, Landsmannschaften und Christlichen Verbindungen für unvereinbar zu erklären.

16.01.2006 Der Parteivorstand lehnt einen Unvereinbarkeitsbeschluß ab, distanziert sich aber von den Studentenverbindungen, vor allem von der Deutschen Burschenschaft.

27.01.2006 Die BayernSPD beschließt, Sascha Jung mit sofortiger Wirkung seiner Mitgliedschaftsrechte zu entheben und ein Parteiausschlußverfahren einzuleiten, weil dieser einer Burschenschaft angehört. (siehe Dokumente)

20.03.2006 Die BayernSPD setzt für den 21.04.2006 eine mündliche Verhandlung fest, auf der über die Ausschlußforderung entschieden werden soll.

21.03.2006 Sascha Jung weist die Ausschlußforderungen in einem Schreiben an die BayernSPD zurück (siehe Dokumente)

27.03.2006 Der Parteivorstand beschließt auf Betreiben von Jusos und BayernSPD, die Mitgliedschaft mit einer der Burschenschaftlichen Gemeinschaft angehörenden Studentenverbindung für unvereinbar zu erklären. Zeugen berichten, daß der Beschluß nur auf den Fall Sascha Jung angewandt werden soll, andere Mitglieder würden nicht ausgeschlossen. Der Beschluß muß vom Parteirat bestätigt werden, der das nächste mal am 24.04.2006 tagen wird.

04.04.2006 Die BayernSPD setzt die für den 21.04.2006 angesetzte Verhandlung wegen angeblicher „Terminschwierigkeiten“ ab.

25.04.2006 Der Parteirat nickt den Unvereinbarkeitsbeschluß ab. Wiederum berichten Zeugen, daß der Beschluß nur auf Sascha Jung angewandt werden soll.

25.04.2006 Die BayernSPD fordert den „lieben Genossen Sascha Jung“ auf, innerhalb einer Woche aus seiner Studentenverbindung auszutreten, andernfalls man dies als Austritt aus der SPD werten werde (siehe Dokumente)

05.05.2006 Sascha Jung weigert sich, aus seiner Studentenverbindung auszutreten, weil dies auf ein „opportunistisches Einknicken vor der Kampagne einiger Linksextremisten innerhalb unserer Partei“ hinauslaufe. (siehe Dokumente)

08.06.2006 Parteivorstandsmitglied Björn Böhning behauptet vor der Presse in Eisenach, inzwischen habe man die Partei von insgesamt „fünf“ Burschenschaftern gesäubert. Tatsächlich wurde jedoch nur Jung ausgeschlossen.

12.06.2006 Jung reicht Klage gegen seinen Ausschluß ein, weil der Unvereinbarkeitsbeschluß willkürlich sei und nur dazu diene, in seinem Fall rechtsstaatliche Verfahrensregeln zu umgehen.

25.10.2006 Das Amtsgericht weist die Klage in erster Instanz ab, die Einhaltung der Vorschriften des Parteiengesetzes sei im Fall der Burschenschaftlichen Gemeinschaft als „reine Förmelei“ nicht notwendig.

05.12.2006 Sascha Jung legt Berufung gegen das abweisende Urteil ein und zieht den Fall damit in die nächste Instanz.

08.06.2007 Das Landgericht Berlin stellt rechtskräftig fest, daß Sascha Jung weiter SPD-Mitglied ist, weil diese bei seinem Ausschluß gegen Vorschriften der Verfassung und des Parteiengesetzes verstoßen hat. Sascha Jung tritt nach diesem gerichtlichen Erfolg aus der Partei aus.