Weil Sascha Jung die Diffamierung der traditionsreichen Burschenschaft Danubia als verfassungsfeindlich offen zurückweist, intervenierte Bayerns Innenminister Günther Beckstein persönlich, um dessen bereits zugesagte Übernahme in Bayerns Staatsdienst zu verhindern.

Die mehrfach aufgezeigte Möglichkeit, sich von seiner Burschenschaft zu distanzieren und ihr zugunsten einer Staatskarriere in Bayern den Rücken zu kehren, schlug Jung aus, weil ihre Einstufung als verfassungsfeindlich ohne tragfähige Begründung erfolgt sei. Ein Beamter des Justizministeriums folgert „Zweifel“ an Jungs Verfassungstreue daher „aus dem Umstand, daß er die periodisch wiederkehrende und aktuell bestehende Einstufung der Aktivitas der Burschenschaft Danubia als rechtsextremistisch oder rechtsextremistisch beeinflußt im Verfassungsschutzbericht beharrlich ignoriert.“

Jung hat dieses Argumentationsmuster in mehreren Anhörungen als typisch obrigkeitsstaatliches Denken zurückgewiesen. Eine Behördenentscheidung sei nicht allein deshalb unhinterfragbar, nur weil sie von einer obersten Landesbehörde stamme. Behördliche Einstufungen bedürften vielmehr einer nachvollziehbaren Begründung. Und daran fehle es im Falle Danubias. Das Innenministerium sei trotz jahrelanger Diffamierung nicht einmal in der Lage wenigstens ein konkretes verfassungsfeindliches Ziel der Burschenschaft zu benennen, geschweige denn zu begründen. Statt dessen habe das Ministerium zur Rechtfertigung der amtspopulistischen Entscheidung Becksteins, zwei Dutzend junge Studenten zu Staatsfeinden zu erklären, wiederholt bewußt die Tatsachen verdreht. Die Einstufung sei willkürlich, weil der vom Minister gebetsmühlenartig wiederholte Vorwurf, die Aktiven hätten sich unter über hundert Referenten auch ein paar angebliche Extremisten eingeladen, per se nicht geeignet sei, die Verfassungsfeindlichkeit der Zuhörer zu begründen. Die Argumentation des Ministeriums, man müsse sich selbst als Extremist einstufen lassen, wenn man mit vom Innenministerium intern als Extremisten eingestuften Personen diskutiere, erwürge den für unsere Demokratie wesensnotwendigen freien Diskurs an sich.

Für Jung ist Demokratie kein auf Ewigkeiten gesicherter Zustand, sie muß durch die Nutzung der Grundrechte vielmehr stets aufs Neue gesichert und nicht nur gegen tatsächliche Extremisten verteidigt, sondern auch vor bedenkenlosem Amtspopulismus bewahrt werden. Mit dem Fall Jung ist erstmals im modernen Bayern, ein junger konservativer Demokrat aufgrund seiner konsequenten Haltung von einem Berufsverbot betroffen.