Mit Beschluß vom 25.04.2006 hat die Parteiführung der SPD die Mitgliedschaft mit einer der Burschenschaftlichen Gemeinschaft angehörenden Burschenschaft für unvereinbar erklärt. Im Januar hatte die Parteiführung eine formelle Unvereinbarkeit noch abgelehnt, was jedoch zu Protesten linker Antifa-Jusos führte.
Vor allem machte aber die Bayerische SPD geltend, daß sie ihren Genossen Sascha Jung ohne formelle Unvereinbarkeit nicht loswürde, weil Sie ihm persönlich kein parteischädigendes Verhalten vorwerfen könne. Gut informierte Zeugen berichten aus der SPD, bei dem Unvereinbarkeitsbeschluß handele es sich um eine „Lex Sascha Jung“, die auf andere Personen nicht angewandt werden soll. Jung ist bis heute auch der einzige aus der SPD ausgeschlossene Burschenschafter. Der Juso-Vorsitzende Björn Böhning lügt demgegenüber öffentlich, wenn er behauptet, inzwischen seien aufgrund des Beschlusses fünf Burschenschafter ausgeschlossen worden.
Jung klagt gegen seinen Ausschluß, weil dieser willkürlich ist und die SPD hierbei fortgesetzt gegen Vorschriften des Parteiengesetz verstoßen hat.