Münchener Appell:

„Geben Sie Gedanken-Freiheit, Herr Minister Günther Beckstein !“ - Neugründung „Initiative Akademische Freiheit“ wendet sich gegen Danuben-Ausgrenzung und Berufsverbot für Sascha Jung

„Demokratie heißt Gespräch“ , so Vaclav Havel. Demokratie bedeutet als zentrale Orientierungsnorm „rationaler Dialog mündiger Bürger“ - so die Bundeszentrale für Politische Bildung. „Moderner Staatsschutz darf nicht länger Ausgrenzungsinstrument gegenüber politisch Andersdenkenden und mißliebigen Personen und Gruppierungen sein“, so Andreas Keller in der renommierten „Neuen Zürcher Zeitung“ vom 18. Juli 1996.

All diese urdemokratischen Selbstverständlichkeiten sind beim Bayerischen Staatsministerium des Innern offenbar nicht ganz angekommen, wie die Causa Burschenschaft Danubia belegt: Denn seit 2001 führt das von Günther Beckstein geleitete Amt die „Aktivitas“ (so nennt sich der studentische Teil einer Korporation) die aus der demokratischen Revolution von 1848 hervorgegangenen Münchener Burschenschaft Danubia im „Verfassungsschutzbericht“ als angeblich „extremistische“ Organisation auf. Mit bösen Folgen: So wurde z.B. unter Hinweis auf seine Mitgliedschaft in der Danubia dem Juristen Sascha Jung trotz Bestnoten die Übernahme in den bayerischen Staatsdienst verweigert. Hält dieser Beckstein-Kurs an, sind weitere Berufsverbote für Angehörige freiheitlicher Studentenverbindungen zu befürchten. Dagegen wendet sich die „Initiative Akademische Freiheit“. Sie wurde im Mai 2007 auf Initiative von Dr. Hans Merkel, Ministerialdirigent a.D., in München gegründet.

Als Hauptgrund der an Fürst Metternich erinnernden Ausgrenzungsaktionen wird seitens des Innenministeriums angeführt: Die angehenden Akademiker der Danubia hätten in den letzten Jahren neben über 100 „unbeanstandeten“ auch „sieben falsche Referenten“ zu ihren Vortragsabenden eingeladen. Allen Ernstes erwartet das Becksteinsche Ministerium, daß die Münchener Studentenverbindung sich in der Auswahl ihrer Gast-Referenten an den behördlichen Einschränkungen vom Münchener Odeonsplatz orientiert. Getreu dem Motto: „Herr Minister, wir dürfen doch Herrn X oder Frau Y zum Vortrag einladen – oder etwa nicht ?“

Was für kritische Bürgerinnen und Bürger wie eine bayerische Provinzposse aussieht, hat jedoch für die Betroffenen ernste Folgen und ist in Wahrheit ein alarmierendes Krisensymptom unserer real existierenden Demokratie. Insbesondere die kommunikativen Grundrechte der Bürger, so wie sie vom Bundesverfassungsgericht in seinen Urteilen mehrfach hervorgehoben wurden, müssen offensiv verteidigt werden; sie dürfen auf keinen Fall - wie in der vom Hause Beckstein praktizierten Weise - behindert oder eingeschränkt werden.

„Politische Korrektheit“ und staatlich propagierter „Antifaschismus“ – inzwischen leider auch mit maßgeblicher Beteiligung der CSU – grenzen nämlich einen immer engeren Raum ein, in dem sich die individuelle Meinungsäußerung abspielen darf. Wer trotz Berufung auf Grundgesetz Artikel 5 (Meinungs-, Äußerungs- und Informationsfreiheit) gegen diese Meinungstrends verstößt, muß damit rechnen, als Gesprächspartner auszuscheiden oder gar boykottiert zu werden. Wird diese grundgesetzwidrige Ausgrenzungsmethodik auch noch von Behörden übernommen, deren Verantwortliche oftmals nur die Wirkung von Schlagzeilen im Blick haben, steigert sich die Wirkung für Betroffene bis hin zur Existenzgefährdung.

Die 175. Wiederkehr des Hambacher Festes, auf dem 1832 über 30.000 Bürgerinnen und Bürger nicht nur von der bayerischen Obrigkeit Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit forderten, ist heute Anlaß, daran zu erinnern, daß diese Güter verletzlich sind. Nur wenn sie mutig wahrgenommen werden, laufen sie nicht Gefahr zu verkümmern oder gar behördlichen Einschränkungen zu erliegen. Es geht um den Mut zur Unterstützung des freien Diskurses und um den Kampf gegen den erschreckenden Machtmißbrauch durch Teile der Exekutive.